Im Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau
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Verordnungen

Neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft

Seit dem, 14. Februar 2012 ist das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten.  Das Pflanzenschutzgesetz finden Sie hier: 
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf

In Haus und Kleingarten dürfen nur besonders zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die den Aufdruck tragen "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig". Diese Mittel sind zwar  einfach in der Handhabung  und haben vergleichsweise günstige Eigenschaften, sollten dennoch mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein  angewendet werden. Die Gebrauchsanweisung sollte gelesen und beachtet werden, denn die gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Laien. Weiter unterliegen auch alle Pflanzenschutzmittel die für den Haus und Kleingartenbereich vorgesehen sind dem Selbstbedienungsverbot. Alternativ kann fast immer auch ein Pflanzenstärkungsmittel zum Einsatz kommen.
Zulässige Mittel für Haus und Kleingarten ,findet man  in der Online-Datenbank im jährlich erscheinenden Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 7 2012   unter
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_verz_7.pdf?__blob=publicationFile&v=5


Kleingartenkolonie
Kaninchenfarm e.V.
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