Im Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau
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Freie Kleingärten

Zur Zeit sind keine Kleingärten frei


Bitte beachten !
Voraussetzung für das Pachten bzw. die Bewerbung auf eine Parzelle ist die Eintragung in die Bewerberliste vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e.V. . Dies kann Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr im Vereinsheim am Vorarlberger Damm 36 in 12157 Berlin kostenlos vorgenommen werden.
Interessenten für einen Kleingarten in der "Kleingartenkolonie Kaninchenfarm e.V." bitten wir, sich über die Rubrik
Kontakt bei uns zu melden.


Vor der Bewerbung  bitten wir zu prüfen:

  • Kann ich die Zeit für die notwendige Pflege im Garten aufbringen?

  • Wird mich mein Partner/in oder Kinder unterstützen?

  • Habe ich Spaß am Vereinsleben?

  • Komme ich mit den Vorgaben aus der Gesetzgebung, Unterpachtvertrag wie z. B. Gartenordnung, Bepflanzung und Bebauung oder der Vereinssatzung zu Recht?

  • Kann ich den finanziellen Verpflichtungen nachkommen?

Wenn ja, dann spricht nichts dagegen, dass sie viel Spaß und Freude im Kleingarten haben und in unserem Verein neue Freunde finden werden.



Information zur Kleingartenbesichtigung
In der Jahrespacht sind Beiträge wie z. B. Pacht, Verbandsbeiträge für Bezirksverband und Landesverband, Koloniebeiträge, sowie die voraussichtliche Wasserversorgungsgebühren* laut verabschiedeter Beitragsordnung enthalten.  Nicht enthaltende Beiträge sind z. B. einmalige Aufnahmegebühren, Kosten für die Übernahme der Stromanlage und deren Verbrauchskosten, Abschätzkosten, Kosten für Dichtheitsprüfungen, Kosten aus der Gebäude-Hausrat – Haftpflicht-Versicherung, die zum Teil Pflichtversicherungen laut Unterpachtvertrag sind, oder Kosten für die Abfuhr von Schmutzwasser.

Zur Besichtigung einer Kleingartenparzelle sollte ein Besichtigungsschein bzw. eine Bewerbernummer vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. vorliegen. Alle Kleingärten werden nach den Richtlinien für die Wertermittlung vom Landesverband Berlin von Baulichkeiten, Außenanlagen und Aufwuchs ermittelt.  Bei der Besichtigung sollten Bewerber/in sich alle Unterlagen wie z. B. das Wertermittlungsprotokoll für Baulichkeiten, Aufwuchs, Baugenehmigungen für Gartenlaube oder Abwassertank und Dichtheitsprüfung vom abgebenden Unterpächter/in zeigen lassen.

Da es vorkommen kann, dass eine Gartenlaube nicht beräumt besichtigt wird, sollte eine genaue Prüfung über den Zustand von Decken, Wänden und Boden vom Bewerber/in erfolgen.  Aufgrund vom vorhandenen Inventar kann dies nicht immer möglich sein und  falls auch die Wertermittlung keine Auskunft darüber gibt, wird empfohlen, einen entsprechenden schriftlichen  Vorbehalt mit dem abgebenden Unterpächter/in zu vereinbaren. Dies wäre wichtig um in einer angemessenen Zeit, nicht sichtbare Mängel bei dem/der  abgebenden Unterpächter/in noch geltend machen zu können. Sonst gilt „Kleingarten übernommen, wie gesehen!“ Die Bepflanzung (Stauden und Bäume) im Kleingarten sollte auch auf Übereinstimmung mit der Wertermittlung geprüft werden.
In der Wertermittlung ist ersichtlich, ob ein Rückbau erforderlich ist  oder ein anderer Beseitigungsanspruch besteht, der dann i.d.R. innerhalb von  6 Monaten zu erfolgen hat. Die Kosten für einen Beseitigungsanspruch oder Rückbau sind geschätzte Kosten, die i.d.R. vom Unterpächter/in in Eigenleistung erbracht werden. Durch den Abzug von Rückbau und Beseitigungsansprüchen kann ein Kleingarten  finanziell auf den ersten Blick interessant erscheinen. Die tatsächlichen Kosten für Rückbau und Beseitigungsansprüchen können aber höher ausfallen, falls diese, wie z. B. bei Sondermüll oder anderen Gründen nicht selbst erbracht werden können. Inventar und Gartengeräte können, müssen aber nicht mit übernommen werden, um einen Kleingarten zu erhalten. Die geschätzten Kosten für die Beseitigung von z. B. Inventar und Gartengeräten können ebenfalls der Wertermittlung  entnommen werden, wie auch der Übernahmepreis vom Kleingarten.    

Eine Vorhandende Stromanlage, kann übernommen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, um den Kleingarten zu erhalten. In der Wertermittlung wird die Stromanlage i.d.R. aufgeführt, allerdings findet keine Bewertung statt.  Berechtigt zur Unterverpachtung ist nur der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. Der Vorstand der Kleingartenkolonie Kaninchenfarm e.V. tritt dabei als Vertreter/in des Bezirksverbandes nur als Vermittler/in zwischen dem abgebenden Unterpächter/in und dem neuen Unterpächter/in auf. Alle notwendigen Unterlagen, wie z. B. der Unterpachtvertrag, werden vom Vorstand der Kolonie mit der Unterschrift nur zur Kenntnis genommen.

*Durch Mitgliederbeschluss werden Beiträge der Wasserversorgung für die Wasserlieferung nach m² Anteil der Kleingartenparzelle umgelegt. Beiträge für Schmutzwasserpauschale und Hauptwasserzähler werden je Kleingartenparzelle erhoben.
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Kleingartenkolonie
Kaninchenfarm e.V.
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