Im Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau
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Wasseranlage

Trinkwasserhygiene im Kleingarten
Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Der Umgang mit Trinkwasser ist gesetzlich in der Trinkwasserverordnung geregelt. Vielen Unterpächtern sind die möglichen Folgen einer fehlerhaften Trinkwasserinstallation und der richtige Umgang mit der Anlage möglicherweise nicht bewusst. Wir möchten Sie dafür sensibilisieren und bitten, Ihrer Verpflichtung und Verantwortung für die Wasseranlage nachzukommen. Wir müssen möglichst alle Gefährdungen ausschließen.

*Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasser-Installation "stagniert", also gestanden hat, sollte grundsätzlich nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Gründe für das Spülen ist die Sicherung der Trinkwassergüte, Hygieneanforderungen, Reinigung der Rohrinnenoberflächen, Vermeidung von Funktionsstörungen an Armaturen und Apparaten.

**Spülen: nach Entleerung der Anlage sollte jede einzelne Entnahmestelle, nach Fließweg abhängig, mindestens 2 Min. gespült werden. Danach werden die Absperrorgane in umgekehrter Reihenfolge des Öffnungsvorgangs wieder geschlossen.

***Bei der Erneuerung des Wassers sollte die Trinkwasseranlage entleert und wieder befüllt werden.

Das Schließen des Absperrventils der Gartenparzelle ist erforderlich, um die Zulaufleitungen der  Gemeinschaftsanlage Kleingartenkolonie Kaninchenfarm e.V. vor Verunreinigungen bei Abwesenheit zu schützen. Auch längere Abwesenheiten einzelner Unterpächter können zu auftretender Stagnation in den Verteilleitungen und zu hygienischen Problemen in der gesamten Trinkwasserinstallation führen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Absperrventil der Gartenparzelle ist der Unterpächter verantwortlich. Da Trinkwasseranlagen keine baulichen Anlagen sind, fällt die Anlage auch nicht unter Bestandsschutz. Die Anlage darf daher nur unter Beachtung der Vorschriften des Wasserversorgungsunternehmens, des Unterpachtvertrages, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden.Nach Regeln der Technik ist das KFR-Ventil (Rückflussverhinderer) bereits seit 1992 für alle Trinkwasseranlagen vorgeschrieben und muss hinter dem Gartenparzellenabsperrventil zur Sicherung installiert sein. Der Einbau ist in den meisten Fällen unkompliziert. Die Funktion des KFR-Ventils ist einmal im Jahr zu überprüfen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Unterpächter den Entnahmestellen mit Anschluss für einen Gartenschlauch widmen. Diese Ventile sind zwingend mit vorgeschriebener Sicherungskombination (Rohr-/Schlauchbelüfter und Rückflussverhinderer) zu betreiben. Gerade Schlauchverbindungen sind immer wieder Verursacher für verkeimte Trinkwasseranlagen. Erforderlich ist ein KFR-Ventil im Kaltwasseranschluss, bei installierten geschlossenen Trinkwassererwärmern (Speicher) mit einem Nennvolumen über 10 Liter, z. B. bei Entnahmestellen mit Brause an Waschbecken oder Dusche und als Absicherung von Geräten mit automatischer Wasserbefüllung.

Grundsätzlich sollten alle Arbeiten an der Trinkwasseranlage von einem Fachmann vorgenommen werden, der in dem Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragen ist. Neuverlegungen oder Änderungen bedürfen der Zustimmung des Verpächters. In Trinkwasserinstallationen können sich Legionellen stark vermehren. Es ist besonders dann gegeben, wenn Wasser tagelang in Leitungen oder Warmwasserspeichern bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius stagniert. Die
 Wassertemperatur sollte daher kontrolliert werden.  Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle steht.

Kleingartenkolonie
Kaninchenfarm e.V.
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