Hinweise
Durch den Bezirksverband wurden wir als Vorstände angehalten tätig zu werden.
Alle Verkehrswege sind freizuhalten, dass abstellen von Fahrzeugen, Transportmittel jeglicher Art, Fahrräder oder andere Gegenstände z.B. zu verschenken ist nicht erlaubt.
Das Bepflanzen der Verkehrsanlage ist antragspflichtig und bedarf der Zustimmung.
Die Höhe im Bewuchs des Heckenverbunds ist ganzjährig auf max.1,25m zu halten. Solitär stehende Ziersträucher können ganzjährig eine Schnitthöhe von max. 2,50m haben. Die Einsicht, in die Gartenparzelle ist ganzjährig zu gewährleisten.
Darum wurden wir aufgefordert bis zum 29.02.2024 den Rückschnitt einzufordern.
Wir werden am 31.01.2024 einen Kolonierundgang durchführen und alle Hecken überprüfen.
Es wäre schön, wenn ihr uns die Arbeit etwas erleichtern würdet und ohne viele Worte und Diskussionen eure Vertragslage einhalten würdet.
Denkt bitte daran, dass auch die kreativen Hecken mit Türmchen keine 1,25m überschreiten dürfen.
Die Hecke sollte nicht durch den Zaun wachsen. Alle Hecken sind bis zum Zaun zurückzuschneiden.
Zäune sind auch keine Rankhilfe, darum ist jeglicher bewuchs am Zaun zu entfernen.
Eingebürgert hat sich leider auch, dass die Innenwege von den Pächtern nicht mehr gepflegt werden, dafür aber bepflanzt oder der Bewuchs aus der Einfriedung ragt. Auch dazu wurden wir aufgefordert die Unterpächter zu ermahnen. Bitte nutzt die kommende Häckselaktion und trennt euch von den Heckenhöhen und euren unnötigen bewuchs.
Trampoline:
Die Größe der Trampoline, die innerhalb der Kleingartenparzelle als Spielgerät dienen, dürfen
einem Durchmesser von 1,50m nicht überschreiten.
Trampoline sind vom 01.11. – 01.03. abzubauen.
Hochbeete:
Die Größe der Hochbeete darf eine Höhe von 1m und eine Grundfläche von 3m2 nicht überschreiten. Zwischen den Hochbeeten ist ein Abstand von 0,50m einzuhalten.
Hochbeete sind bauliche Anlagen, welche durch den BV mit Einverständnis des Grundstückeigentümer geduldet werden. Da die Nutzung der Hochbeete verstärkt durch die Gartenfreunde bevorzugt wird müssen dazu Regelungen getroffen werden.
Swimming-Pools sind in der Zeit vom 01.11-01.03 abzubauen und das Wasser ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für den Vorstand Iris Wels
Parken auf dem Kolonieplatz
Liebe Kaninchenfarmer/in, es gibt immer wieder Missverständnisse, wie auf dem Kolonieplatz geparkt wird. Wir sind in einer sehr privilegierten Situation, einen eigenen Parkplatz für die Kolonie zu haben. Damit recht viele Pächter/innen diesen Vorteil nutzen können, bittet der Vorstand auf Einhaltung folgender Hinweise:
1. Immer Schräg einparken um besser ein- bzw. ausfahren zu können.
2. Dichter Abstand zwischen den Fahrzeugen
3. Auf der Seite „Priesterweg“ bitte bis zum Zaun ranfahren.
4. Zugänge zu den Gärten frei halten
5. Die Tür für den Container frei halten
Vielleicht ist es auch mal für die „Dauernutzer“ möglich, ohne Auto zu kommen und besonders am Wochenende dadurch denen die Möglichkeit zu geben, die selten den Parkplatz nutzen, hier ihr Fahrzeug abzustellen.
Der Vorstand bedankt sich im voraus für das entgegengebrachte Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Vielleicht ist es auch mal für die „Dauernutzer“ möglich, ohne Auto zu kommen und besonders am Wochenende dadurch denen die Möglichkeit zu geben, die selten den Parkplatz nutzen, hier ihr Fahrzeug abzustellen.
Der Vorstand bedankt sich im voraus für das entgegengebrachte Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Parkraumüberwachung am Priesterweg
Liebe Gartenfreunde, der Bezirksverband wurde aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen damit Rettungsfahrzeuge und Versorgungsfahrzeuge zu jeder Zeit ungehindert den Priesterweg befahren können.
Dazu ist es erforderlich, das in den Halteverbotszonen nicht mehr geparkt wird, das vor den Baumscheiben nicht mehr geparkt wird, das die Einfahrten frei gehalten werden und das die Durchfahrtsbreite mindestens 3,00 m beträgt. Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist ausschließlich mit dem blauen Parkausweis möglich.
Neu!
Der Bezirksverband hat daher eine Firma beauftragt die eine Parkraumüberwachung eigenverantwortlich innerhalb vom Schrankenbereich am Priesterweg durchführt. Fahrzeuge die nicht Ordnungsgemäß geparkt sind oder keine Berechtigung haben werden ohne weitere Vorankündigung kostenpflichtig umgesetzt.
Der Kostenbeitrag beträgt zurzeit 180,00 € !
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Alex
Andreas Alex
Liebe Gartenfreunde!
Da wir, wie in den letzten Jahren zuvor, je nach Wetterlage dass Wasser abstellen werden, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Gartenfreund für seine Wasseranlage in der Parzelle selbst verantwortlich ist.
Bei Frost bitte das Wasser abstellen und die Leitung entlüften!